Erklärung zur Barrierefreiheit

des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ldbv.bayern.de/ und die im folgenden aufgeführten Seiten der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV). Der Auftritt eines ADBV unterscheidet sich lediglich durch die Startseite von der Seite des LDBV.
https://www.adbv-abensberg.de/; https://www.adbv-aichach.de/; https://www.adbv-amberg.de/; https://www.adbv-ansbach.de/; https://www.adbv-aschaffenburg.de/; https://www.adbv-augsburg.de/; https://www.adbv-bad-kissingen.de/; https://www.adbv-bamberg.de/; https://www.adbv-bayreuth.de/; https://www.adbv-cham.de/; https://www.adbv-coburg.de/; https://www.adbv-dachau.de/; https://www.adbv-dillingen.de/: https://www.adbv-donauwoerth.de/; https://www.adbv-ebersberg.de/; https://www.adbv-erding.de/; https://www.adbv-erlangen.de/; https://www.adbv-freilassing.de/; https://www.adbv-freising.de/; https://www.adbv-freyung.de/; https://www.adbv-guenzburg.de/; https://www.adbv-immenstadt.de/; https://www.adbv-ingolstadt.de/; https://www.adbv-kulmbach.de/; https://www.adbv-landau.de/; https://www.adbv-landsberg.de/; https://www.adbv-landshut.de/; https://www.adbv-lohr.de/; https://www.adbv-marktoberdorf.de/; https://www.adbv-memmingen.de/; https://www.adbv-miesbach.de/; https://www.adbv-muehldorf.de/; https://www.adbv-muenchen.de/; https://www.adbv-nabburg.de/; https://www.adbv-neumarkt.de/; https://www.adbv-neustadt.de/; https://www.adbv-nuernberg.de/; https://www.adbv-pfaffenhofen.de/; https://www.adbv-pfarrkirchen.de/; https://www.adbv-regensburg.de/; https://www.adbv-rosenheim.de/; https://www.adbv-schwabach.de/; https://www.adbv-schweinfurt.de/; https://www.adbv-straubing.de/; https://www.adbv-traunstein.de/; https://www.adbv-vilshofen.de/; https://www.adbv-weiden.de/; https://www.adbv-weilheim.de/; https://www.adbv-wolfratshausen.de/; https://www.adbv-wunsiedel.de/; https://www.adbv-wuerzburg.de/

Einschränkungen in der Barrierefreiheit

Bedienelemente und Bilder

Nicht bei allen Bedienelementen sind die Kontrastwerte ausreichend.
Es sind noch nicht für alle Bilder Alternativtexte hinterlegt.

Slideshows

Die Bewegung lässt sich nicht vom Benutzer abschalten.
Die Bilder sind nicht ausreichend mit Alternativtexten hinterlegt.

Strukturierung durch Überschriften

Die Strukturierung durch Überschriften ist nicht auf allen Seiten konsequent umgesetzt.

Farben

Die Seite ist nicht komplett ohne Farben nutzbar.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter 313ltsg@ldbv.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
313ltsg@ldbv.bayern.de

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.08.2020 erstellt. Die Bewertung beruht auf einem Test dieser Website durch die BITV-Test Prüfstelle, durchgeführt im April 2020.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV


Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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